

ENERGIEGEMEINSCHAFT
ELSBEERE
WIENERWALD eGen
FAQ
Energiegemeinschaften
Elsbeere Wienerwald
Hier sehen Sie die bisher gestellten Fragen zum Thema Energiegemeinschaften:
Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA): ein Grundstück/Mehrparteienhaus
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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): geografisch beschränkt
Hier wird unterschieden zwischen lokalen (rund um einen Trafo) und regionalen (rund um ein Umspannwerk) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. -
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
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Die Energiegenossenschaft Elsbeere Wienerwald eGen ist eine regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft am Umspannwerk Neulengbach. Zusätzlich sind Energiegemeinschaften an den Umspannwerken Pottenbrunn und Wilhelmsburg aktiv.
Alle Zählpunkte, die an den Umspannwerken Neulengbach, Pottenbrunn und Wilhelmsburg angeschlossen sind, können in die EEGs Elsbeere Wienerwald aufgenommen und unter der Marke Elsbeere Wienerwald betreut werden.
Überprüfen Sie, ob sich Ihr Zählpunkt auf einem dieser Umspannwerke befindet, unter Netz NÖ. Geben Sie dafür die Zählpunktnummer (steht auf der letzten Stromabrechnung) ein.
Wie erfolgt die Datenfreigabe zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft?
Die Datenfreigabe dient dazu, dass Sie Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber bestätigen. Hierfür müssen Sie sich im Smart Meter Portal der Netz Niederösterreich GmbH registrieren und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage bestätigen.
https://smartmeter.netz-noe.at/
Eine Anleitung entnehmen Sie folgendem Dokument der Netz Niederösterreich GmbH.
Kann ich einsehen, wie viel Strom ich aktuell aus der Energiegemeinschaft beziehe?
Über Ihr Smart-Meter-Portal (Netz NÖ) können Sie Ihre Verbräuche bzw. Produktionsdaten der PV-Anlage bei Ausstattung eines Smart-Meters ablesen. Es gilt zu beachten, dass keine Live-Daten verfügbar sind, sondern diese frühestens am Folgetag eingesehen werden können. Nach den unterzeichneten Liefer- und Bezugsvereinbarungen samt Beitrittserklärung ist eine Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal notwendig, um den Zählpunkt/die Zählpunkte in die EEG zu integrieren und zu aktivieren.
Wie hoch sind die Kosten der Mitgliedschaft?
Ein Einfamilienhaushalt bzw. ein Betrieb erhält einen Genossenschaftsanteil zu 50 €. Der Genossenschaftsanteil wird bei Austritt wieder unverzinst und nicht valorisiert ausbezahlt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € pro Zählpunkt.
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Beispielrechnung: Haushalt mit einem Zählpunkt für Strombezug und einer PV-Anlage als Überschusseinspeiser:
Genossenschaftsanteil: 50 €
Mitgliedschaft: 36 € pro Jahr
Die Höhe des Energiebezugspreises, sowie der Vergütung für PV-Anlagen entnehmen Sie der jeweiligen Vereinbarung, die im Jänner veröffentlicht wird.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt monatlich, voraussichtlich im Folgemonat erhalten Sie die Stromrechnung bzw. eine Gutschrift zur Stromeinspeisung. Der Versand der Rechnungen erfolgt ausschließlich per Email. Aufgrund der Datenerfassung kann es zu Verzögerungen beim Rechnungsversand kommen.
Was ist die Netz NÖ Kundennummer?
Die Kundennummer ist eine Vorraussetzung für die Teilnahme. Sie beginnt mit 1 und hat 8 Stellen. Sie befindet sich auf EVN bzw. Netz NÖ Rechnungen. Falls du diese nicht findest, hat Netz NÖ eine Möglichkeit geschaffen mit Hilfe der Zählernummer die Kundennummer zu erhalten. Dieses Tool findest du hier und hier.
Was ist eine Zählpunktnummer?
Die Zählpunktbezeichnung bzw. Zählpunktnummer ist eine eindeutige 33-stellige Nummer, welche in der Regel mit "AT002" beginnt. Sie finden diese Bezeichnung auf Ihrem Stromliefervertrag oder auf der Jahresrechnung. Achtung: Es gibt einen Bezugszählpunkt und einen Einspeisezählpunkt!
Wer darf prinzipiell an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnehmen?
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?
Nein! - Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert gültig. In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, liefern/beziehen Sie wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.
Wie wird der produzierte Strom auf die Mitglieder aufgeteilt? Woher kommt mein Strom, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?
Falls Sie selbst über eine PV-Anlage verfügen, bezieht Ihr Zählpunkt im ersten Schritt Strom aus der eigenen Anlage. Bei höherem Strombedarf erfolgt im nächsten Schritt die Stromlieferung durch die Energiegemeinschaft, sofern gleichzeitig in der Energiegemeinschaft Strom zur Verfügung steht. Der erforderliche Reststrom wird von Ihrem Energieversorger bereitgestellt. Derzeit verfügt die Energiegemeinschaft ausschließlich über Photovoltaik-Strom, weshalb nur in Sonnenstunden Energie durch die Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann.
Sofern Sie keine PV-Anlage besitzen, beziehen Sie primär Strom von der Energiegemeinschaft, wenn die Gemeinschaft zum gewünschten Zeitpunkt über Strom verfügt. Das wird während der Sonnenstunden sein. Den Reststrom werden Sie weiterhin über Ihren Stromversorger beziehen.
Wenn es mehr Strom-Abnehmer als Erzeuger gibt, wer wird dann bevorzugt?
Die Aufteilung in der EEG erfolgt mittels eines dynamischen Modells. Hierbei findet die Aufteilung in Relation zur Stromproduktion statt. Die Zuordnung erfolgt pro Viertelstunde – in dieser können sowohl die jeweiligen Verbräuche als auch Produktionskapazitäten der PV-Anlagen abgelesen werden. Zusätzlich zur EEG bleibt Ihr Vertrag mit Ihrem bestehenden Energieversorger aufrecht.
Wann wird der Stromtarif angepasst?
Der Stromtarif (Bezugstarif), sowie das Einspeiseentgelt werden jährlich vom Vorstand der Energiegemeinschaft festgelegt. Grundsätzlich kann der Vorstand eine jährliche Preisanpassung vornehmen, jedoch max. gemäß dem VPI (Verbraucherpreisindex). Der Vorstand ist aber nicht verpflichtet, die Preise jährlich anzuheben, sondern muss primär die Kostendeckung innerhalb der Energiegemeinschaft sicherstellen.
Wie kann ich mich bei der Energiegemeinschaft anmelden?
Sie können sich für die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft bewerben. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Der Vorstand behandelt die Beitrittsansuchen der Reihe nach Eintreffen der Bewerbungen.
Die Aufnahme von Produktionsanlagen erfolgt ebenfalls durch den Vorstand. Hier wird darauf geachtet, inwieweit die Produktionskapazitäten für die Deckung des gemeinschaftsinternen Stromverbrauchs ausreichen. Bei steigenden Strombedarf können mehr Produzenten aufgenommen werden. Entsprechend geht der Vorstand bei der Aufnahme von Produktionskapazitäten vor. Auch hier erfolgt die Aufnahme der Reihe nach Einlangen der Bewerbungen.